Videoanleitung zur Gemeindewahl
Allgemeine Informationen
- An den diesjährigen Gemeindewahlen finden zwei Wahlen statt:
– Für das Gemeindepräsidium
– Für den Gemeinderat
– Folglich sind auch zwei Wahlzettel einzulegen. Sind es mehr, ist die Wahl ungültig. - Amtliche Wahlzettel sind leer und werden handschriftlich ausgefüllt (wichtige Details beachten).
- Ausseramtliche Wahlzettel sind vorgedruckt und können unbearbeitet oder handschriftlich bearbeitet eingelegt werden.
- Wer für das Präsidium gewählt werden will, muss auch als Gemeinderat die Wahl schaffen.
- Das Präsidium wird im Majorzsystem gewählt:
– Sind nur zwei Kandidaturen vorhanden gewinnt Diejenige mit mehr Stimmen.
– Eine Person kann nur einmal aufgeführt werden. - Der Gemeinderat wird nach dem Proporzsystem gewählt:
– Zuerst werden die Parteistimmen ermittelt. Parteistimmen ergeben sich:
* pro Kandidatenstimme in Folge der Parteizugehörigkeit (auch auf „fremden“ Listen).
* von Parteilisten, die als solche gekennzeichnet sind (auch leere Zeilen).
– Der proportionale Vergleich der Parteistimmen unter den Parteien ergibt die Anzahl Sitze einer Partei.
– Sind die Anzahl Sitze einer Partei bekannt, bestimmt die Reihenfolge der Bestgewählten einer Partei den Einsitz in den Rat.
Ausseramtlicher Wahlzettel
Gemeindepräsidium (max. eine Stimme pro Kandidat)
Folgender Wahlzettel kann unverändert eingelegt werden. Marc Moser erhält mit diesem Wahlzettel Ihre Stimme für das Gemeindepräsidium (nur für das Präsidium). Als Gemeinderat muss Marc Moser mit dem roten Wahlzettel zusätzlich gewählt werden.
Gemeinderat (max. zwei Stimme pro Kandidat -> kumulieren)
Nachfolgender Wahlzettel kann unverändert eingelegt werden. Die Partei erhält sieben Parteistimmen. Jedes der Kandidierenden erhält eine Kandidatenstimme. Die Liste kann handschriftlich angepasst werden (streichen / kumulieren). Zwecks Übersichtlichkeit empfehlen wir die Verwendung des leeren amtlichen Wahlzettels. Siehe weiter unten.
Amtlicher Wahlzettel
Möchten Sie Kandidierenden zwei Stimmen geben und dennoch der Partei die maximal sieben Parteistimmen zusichern, können sie den amtlichen Zettel verwenden. Wichtig ist, dass die gelb beschriebenen Punkte eingetragen werden (alles handschriftlich) Die Details der Einträge können Sie dem ausseramtlichen Wahlzettel (oben) entnehmen.